Einladungsprogramm DGKJP 2015 - page 51

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CME BESCHEINIGUNGEN
Zertifizierung
Alle zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzte
und Psychotherapeuten sind verpflichtet, eine fachliche
Fortbildung (§ 95 d SGB V) nachzuweisen. Fachärzte im
Krankenhaus unterliegen ebenfalls dem Nachweis einer
Fortbildungspflicht gem. § 137 SGB V. Der Nachweis gegen-
über der Kassenärztlichen Vereinigung ist dabei alle fünf
Jahre zu erbringen. In diesem Zeitraum sollen 250 CME-
Punkte gesammelt werden.
Mit der Teilnahme am Kongress der DGKJP und an den Ver-
anstaltungen der DGKJP-Akademie für Fort- und Weiterbil-
dung können CME-Punkte im Rahmen der Zertifizierung
durch die Bayerische Landesärztekammer erworben werden.
Eine Bescheinigung Ihrer Teilnahme und Ihrer Fortbil-
dungspunkte können Sie ab Dienstag, 10. März 2015, bis
spätestens 15. Mai 2015, im Internet abfordern unter
.
Dazu evaluieren Sie den Kongress und die eventuell ge-
buchten Fortbildungskurse elektronisch. Ihre Anwesen-
heit auf demKongress und die vollständige Zahlung Ihrer
Registrierungsgebühr sind Voraussetzung für oben ge-
nannte Bescheinigung.
Ihre Fortbildungspunkte werden Ihrem Fortbildungskonto
bei der für Sie zuständigen Ärztekammer mittels des Elek-
tronischen Informationsverteilers (EIV) direkt gutgeschrie-
ben. Voraussetzung dafür ist die Eingabe Ihrer Einheit-
lichen Fortbildungsnummer (EFN).
CME-PUNKTE
Die Zertifizierung des Kongresses und der Veranstaltungen
der DGKJP-Akademie für Fort- und Weiterbildung wurde bei
der Bayerischen Landesärztekammer beantragt.
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