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ALLGEMEINE INFORMATIONEN

ÄNDERUNG DES KONGRESSPROGRAMMS

Im Fall, dass einzelne Veranstaltungen aus-

fallen, verschoben oder von anderen als den

genannten Referenten übernommen werden,

erfolgt keine, auch nicht anteilmäßige Erstat-

tung der Kongressgebühr.

Es gilt das auf der DGKJP Kongresswebsite

(www.dgkjp-kongress.de)

aktuell veröffent-

lichte Kongressprogramm.

AUSSTELLUNGEN

Fachausstellung

Die Fachausstellung findet im CCU statt.

Öffnungszeiten

Mittwoch 22.03.2017

09:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag 23.03.2017 09:00 – 17:00 Uhr

Freitag

24.03.2017 09:00 – 17:00 Uhr

Samstag

25.03.2017 09:00 – 15:00 Uhr

Posterausstellung

Besuchen Sie die Posterausstellung im Ein-

gangsfoyer des CCU.

Donnerstag 23.03.2017 08:30 – 19:30 Uhr

Freitag

24.03.2017 08:30 – 19:30 Uhr

Samstag

25.03.2017 08:30 – 15:00 Uhr

Unter der Leitung ausgewählter Experten fin-

den Donnerstag, Freitag und Samstag Poster-

besichtigungen statt. Hierzu wurden die Poster

in thematischen Gruppen zusammengefasst.

Zu den angegebenen Terminen finden sich

Interessenten und Posterautoren am ersten

Poster einer thematischen Gruppe ein. Für jede

Präsentation eines Posters einschließlich der

Diskussion sind ca. 7 bis 10 Minuten vorgese-

hen.

Die Autoren werden gebeten, die Poster mög-

lichst am Mittwoch aufzuhängen, spätestens

jedoch bis 09:00 Uhr am Tag ihrer Präsenta-

tion, und am Samstag bis spätestens 15:00 Uhr

wieder abzunehmen. Danach werden nicht ab-

genommene Poster entsorgt.

Die Posterwände können in der Breite 90 cm

und in der Höhe 120 cm gestaltet werden.

Im Rahmen der Abschlussveranstaltung des

DGKJP Kongresses werden die Posterpreise zur

Anerkennung besonderer wissenschaftlicher

Leistungen von der Deutschen Gesellschaft für

Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik

und Psychotherapie verliehen.

Kunstausstellungen

Kunstausstellungen finden in der YICAP Lounge,

im Foyer Gartensaal und im Saal Einstein statt

(siehe Seite 23 – 25).

CME-BESCHEINIGUNGEN

Zertifizierung

Alle zur vertragsärztlichen Versorgung zuge-

lassenen Ärzte und Psychotherapeuten sind

verpflichtet, eine fachliche Fortbildung (§ 95 d

SGB V) nachzuweisen. Fachärzte im Kranken-

haus unterliegen ebenfalls dem Nachweis ei-

ner Fortbildungspflicht gem. § 137 SGB V. Der

Nachweis gegenüber der Kassenärztlichen Ver-

einigung ist dabei alle fünf Jahre zu erbringen.

In diesem Zeitraum sollen 250 CME-Punkte ge-

sammelt werden.

Mit der Teilnahme am Kongress der DGKJP und

an den Veranstaltungen der DGKJP-Akademie

für Fort- und Weiterbildung können CME-Punk-

te im Rahmen der Zertifizierung durch die

Ärztekammer Baden-Württemberg erworben

werden.

Dazu evaluieren Sie den Kongress und die

eventuell gebuchten Fortbildungskurse elek-

tronisch. Ihre Anwesenheit auf dem Kongress

und die vollständige Zahlung Ihrer Registrie-

rungsgebühr sind Voraussetzung für oben ge-

nannte Bescheinigung.

Ihre Fortbildungspunkte werden Ihrem Fort-

bildungskonto bei der für Sie zuständigen

Ärztekammer mittels des Elektronischen Infor-

mationsverteilers (EIV) direkt gutgeschrieben.

Voraussetzung dafür ist die Eingabe Ihrer Ein-

heitlichen Fortbildungsnummer (EFN).