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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
ÄNDERUNG DES KONGRESSPROGRAMMS
Im Fall, dass einzelne Veranstaltungen aus-
fallen, verschoben oder von anderen als den
genannten Referenten übernommen werden,
erfolgt keine, auch nicht anteilmäßige Erstat-
tung der Kongressgebühr.
Es gilt das auf der DGKJP Kongresswebsite
(www.dgkjp-kongress.de)aktuell veröffent-
lichte Kongressprogramm.
AUSSTELLUNGEN
Fachausstellung
Die Fachausstellung findet im CCU statt.
Öffnungszeiten
Mittwoch 22.03.2017
09:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 23.03.2017 09:00 – 17:00 Uhr
Freitag
24.03.2017 09:00 – 17:00 Uhr
Samstag
25.03.2017 09:00 – 15:00 Uhr
Posterausstellung
Besuchen Sie die Posterausstellung im Ein-
gangsfoyer des CCU.
Donnerstag 23.03.2017 08:30 – 19:30 Uhr
Freitag
24.03.2017 08:30 – 19:30 Uhr
Samstag
25.03.2017 08:30 – 15:00 Uhr
Unter der Leitung ausgewählter Experten fin-
den Donnerstag, Freitag und Samstag Poster-
besichtigungen statt. Hierzu wurden die Poster
in thematischen Gruppen zusammengefasst.
Zu den angegebenen Terminen finden sich
Interessenten und Posterautoren am ersten
Poster einer thematischen Gruppe ein. Für jede
Präsentation eines Posters einschließlich der
Diskussion sind ca. 7 bis 10 Minuten vorgese-
hen.
Die Autoren werden gebeten, die Poster mög-
lichst am Mittwoch aufzuhängen, spätestens
jedoch bis 09:00 Uhr am Tag ihrer Präsenta-
tion, und am Samstag bis spätestens 15:00 Uhr
wieder abzunehmen. Danach werden nicht ab-
genommene Poster entsorgt.
Die Posterwände können in der Breite 90 cm
und in der Höhe 120 cm gestaltet werden.
Im Rahmen der Abschlussveranstaltung des
DGKJP Kongresses werden die Posterpreise zur
Anerkennung besonderer wissenschaftlicher
Leistungen von der Deutschen Gesellschaft für
Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik
und Psychotherapie verliehen.
Kunstausstellungen
Kunstausstellungen finden in der YICAP Lounge,
im Foyer Gartensaal und im Saal Einstein statt
(siehe Seite 23 – 25).
CME-BESCHEINIGUNGEN
Zertifizierung
Alle zur vertragsärztlichen Versorgung zuge-
lassenen Ärzte und Psychotherapeuten sind
verpflichtet, eine fachliche Fortbildung (§ 95 d
SGB V) nachzuweisen. Fachärzte im Kranken-
haus unterliegen ebenfalls dem Nachweis ei-
ner Fortbildungspflicht gem. § 137 SGB V. Der
Nachweis gegenüber der Kassenärztlichen Ver-
einigung ist dabei alle fünf Jahre zu erbringen.
In diesem Zeitraum sollen 250 CME-Punkte ge-
sammelt werden.
Mit der Teilnahme am Kongress der DGKJP und
an den Veranstaltungen der DGKJP-Akademie
für Fort- und Weiterbildung können CME-Punk-
te im Rahmen der Zertifizierung durch die
Ärztekammer Baden-Württemberg erworben
werden.
Dazu evaluieren Sie den Kongress und die
eventuell gebuchten Fortbildungskurse elek-
tronisch. Ihre Anwesenheit auf dem Kongress
und die vollständige Zahlung Ihrer Registrie-
rungsgebühr sind Voraussetzung für oben ge-
nannte Bescheinigung.
Ihre Fortbildungspunkte werden Ihrem Fort-
bildungskonto bei der für Sie zuständigen
Ärztekammer mittels des Elektronischen Infor-
mationsverteilers (EIV) direkt gutgeschrieben.
Voraussetzung dafür ist die Eingabe Ihrer Ein-
heitlichen Fortbildungsnummer (EFN).