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ALLGEMEINE

INFORMATIONEN

TEILNEHMERSERVICE

256

Anmeldung und Zahlung

Teilnahmegebühren Kongress

mitglieder (dgppn, dgkjp, ögpp, sgpp)

eur

Ärzte, Psychiater, Psychologen und andere Berufe

330

Neumitglied DGPPN 2015 

2)

0

Assistenzärzte / ärztinnen 

280

nichtmitglieder

eur

Ärzte, Psychiater, Psychologen und andere Berufe

530

Assistenzärzte / ärztinnen 

450

Teilnahmegebühr „Schwerpunkt Hausarztpraxis”,

gültig am 27. / 28.11.2015

200

Studierende, Doktoranden, in Ausbildung 

1)

100

Studierende der Pflege- und Gesundheitsfachberufe 

1)

100

Pflege- und Gesundheitsfachpersonal 

190

Stipendium für Studierende der Medizin 

4)

0

Europastipendium 

5)

0

Tageskarte 

3)

330

Teilnahmegebühren Akademie für Fort- und Weiterbildung

(nur in Verbindung mit der Kongressgebühr)

1-tages-workshop

eur

Mitglied der DGPPN, DGKJP, ÖGPP, SGPP

100

Nichtmitglied

150

Pflegeworkshops

20

2-tage-workshop

eur

Mitglied der DGPPN, DGKJP, ÖGPP, SGPP

150

Nichtmitglied

250

1)

Die Bescheinigung legen Sie bitte am Kongresscounter vor.

2)

Neumitglieder der DGPPN haben die Möglichkeit, im 1. Jahr ihrer Mitgliedschaft kostenfrei am DGPPN Kon-

gress teilzunehmen, sofern sie ihren Mitgliedsbeitrag bis zum Kongressbeginn bezahlt haben. Eine kosten-

freie Kongressteilnahme ist an eine mehr als ein Jahr dauernde Mitgliedschaft in der DGPPN gebunden.

3)

Kongressteilnehmer, die keinen Beitrag (Vortrag oder Poster) angemeldet haben und den Kongress nur einen

Tag besuchen möchten, können eine Tageskarte erwerben. Vortragende, Vorsitzende und Posterautoren zah-

len die Kongressgebühr für den gesamten Kongresszeitraum.

4)

Das Stipendium erhalten Studentinnen und Studenten des Studiengangs Humanmedizin, die an einer Uni-

versität in Deutschland studieren. Die gültige Immatrikulationsbescheinigung legen Sie bitte am Kongress-

counter vor.

5)

Kostenloser Eintritt zum Kongress für 200 Bewerber aus dem nicht deutschsprachigen europäischen Ausland,

die eine Bestätigung Ihrer Approbation oder Anstellung als Ärztin/Arzt in einer psychiatrisch-psychothera-

peutischen Praxis bzw. Klinik oder die Immatrikulationsbescheinigung einer medizinischen Fakultät nachwei-

sen können. Diese sollte entweder in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und am Kongresscoun-

ter vorgelegt werden.