DGPPN Einladungsprogramm - page 104

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Allgemeine Bedingungen für
Kongressteilnehmer
Die DGPPN hat die CPO HANSER SERVICE mit der Organisation und Durchführung des Kongresses beauftragt. Mit der Anmeldung zum Kongress sowie deren Bestätigung
kommt ein Vertrag zwischen dem Kongressteilnehmer und der DGPPN über die Teilnahme an dem Kongress sowie an Veranstaltungen der DGPPN Akademie zustande.
Dieser Vertrag beruht auf den nachstehenden Allgemeinen Bedingungen.
Teilnahmegebühren für den DGPPN Kongress und die DGPPN Akademie
Die Teilnahme am Kongress und an den Veranstaltungen der DGPPN Akade­mie ist
kostenpflichtig. Die Veranstaltungen der DGPPN Akademie finden im Rahmen des
DGPPN Kongresses statt. Für diese Veranstaltungen wird zusätzlich zur Kongress­
gebühr eine gesonderte Teilnahmegebühr erhoben. Eine vorgenommene Anmel-
dung zum Kongress und eine vorgenommene Buchung von Lei­stungen sind für den
Teilnehmer verbindlich. Die Gebühren sind im Voraus zu den genannten Terminen
zu zahlen. Etwaige Bank­gebühren gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
Absage der Kongressteilnahme
Im Falle einer Absage Ihrer Teilnahme am Kongress und an Veranstaltungen der
DGPPN Akademie für Fort- und Weiterbildung bis zum 31. August 2013 wird die
Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% erstattet.
Es steht dem Teilnehmer der Nachweis frei, dass der Bearbeitungsaufwand unter
25% der Teilnahmegebühr liegt. Bei späterer Annullierung kann keine Rückzahlung
erfolgen. Ihre Absage teilen Sie bitte dem Kongressbüro schriftlich mit.
Programmänderungen
Die DGPPN behält sich kurzfristige notwendige Programmänderungen vor. Für aus-
gefallene Vorträge oder Änderungen im Programm kann keine auch anteilige Erstat-
tung von Teilnahmegebühren erfolgen.
Änderungen des Programms der DGPPN Akademie für Fort- und Weiterbildung
Im Falle, dass aufgrund von Absagen der Referenten Workshops ausfallen, werden
die Teilnahmegebühren für diese Workshops erstattet. Dieses gilt nicht – auch nicht
anteilig – wenn die Workshops von anderen als den zunächst genannten Referenten
übernommen werden.
Alle Workshops basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen. Der
Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Workshop zu stornieren, sofern die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Gebühren werden in diesem Fall
vollständig erstattet.
Verlust des Namensschildes
Bei einem Verlust des Namensschildes, das zugleich zur Teilnahme am Kongress
berechtigt, ist zum Erwerb eines neues Namensschildes die volle Teilnahmegebühr
zu zahlen.
Haftung der DGPPN
Die DGPPN ist Veranstalter des wissenschaftlichen Kongresses. Sie haftet im Rah-
men der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Haftung – ohne Rücksicht
auf den Rechtsgrund – beschränkt sich auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und
vorsätz­lichem Fehlverhalten. Die ­DGPPN haftet jedoch auch für leichte Fahrlässig-
keit, sofern vertragliche Kardinalpflichten verletzt werden.
Allgemeine Bedingungen für Beitragsanmeldung
Thematische Symposien
Thematische Symposien können von einem Vorsitzenden mit Angabe von maximal
vier Referenten angemeldet werden. Vor­sitzende und Referenten sind nicht von der
Teilnahmegebühr befreit. Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung eines wis-
senschaftlichen Beitrages fällig. Das wissenschaftliche Komitee der DGPPN behält
sich vor, Beiträge von Referenten, die keine Teilnahmegebühr bezahlt haben, nicht
in das Kongressprogramm aufzunehmen.
Freie Vorträge
Teilnehmer können zwei freie Vorträge und/oder als Erstautoren zwei ­Poster an-
melden. Der Referent ist verpflichtet, den von ihm angemeldeten Vortrag auf dem
Kongress zu halten. Mit der Anmeldung eines ­freien Vortrags erfolgt zugleich die
verbindliche Anmeldung des Referenten zur Teilnahme am Kongress. Die Teil-
nahmegebühr ist zusammen mit der Einreichung eines Redebeitrages zu zahlen.
Wird der Beitrag vom wissenschaftlichen Komitee abgelehnt oder wird die Einrei-
chung des Beitrages als Poster empfohlen, ist eine kostenfreie Annullierung der
Kongressteil­nahme möglich. In diesem Fall wird die vollständige Teilnahmegebühr
erstattet.
Stimmt der Teilnehmer der Annahme seines Beitrages als Poster zu, bleibt seine
kostenpflichtige Teilnahme am Kongress erhalten. Wird ein vom wissenschaftlichen
Komitee angenommener Beitrag vom Autor zurück­gezogen, bleibt die Anmeldung
zum Kongress erhalten und es erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühren.
Poster
Teilnehmer können zwei freie Vorträge und/oder als Erstautoren zwei Po­ster an-
melden. Der Erstautor ist verpflichtet, die von ihm ein­gereichten Poster auf dem Kon-
gress zu präsentieren. Mit der Einreichung der Poster er­folgt zugleich die verbind-
liche Anmeldung des Autors zur Teilnahme am Kongress. Die Teilnahmegebühr ist
zusammen mit der Einreichung des Beitrages zu zahlen. Wird das Poster vom wis-
senschaftlichen Komitee ab­gelehnt, ist eine kostenfreie Annullierung der Kongress-
teilnahme möglich. In diesem Fall wird die vollständige Teilnahmegebühr erstattet.
Wird der Beitrag vom Autor nach Annahme durch das wissenschaftliche Komitee
zurückgezogen, bleibt die Anmeldung zum Kongress erhalten und es erfolgt keine
Erstattung der Teilnahmegebühren.
Angabe zu Industriebeziehungen
Mit der Anmeldung eines Beitrages hat jeder Vortragende und Erstautor eines Pos-
ters eine Erklärung über seine Beziehungen zu Industrieunternehmen abzugeben.
Das gilt auch für zum Kongress eingeladene Vortragende. Für die Abgabe der Er-
klärung steht das von der DGPPN herausgegebene Formular zur Verfügung. Das
Formular kann auf der Homepage des Kongresses
heruntergeladen
werden.
Jeder Vortragende wird gebeten, seine Zuhörer zu Beginn seines Vortrages über
seine Beziehungen zur Industrie zu informieren.
Ausstattung der Räume
Sämtliche Räume sind mit Beamern und Notebooks mit DVD-Laufwerken ausgestat-
tet. Referenten, die eine zusätzliche tech­nische Ausstattung wünschen (z.B. Videore-
korder, Overhead­projektor, Flipchart) können diese auf eigene Kosten im Vorwege
oder – sofern verfügbar ­– vor Ort beim Kongressbüro anmieten.
Teilnehmerservice
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