DGKJP Programm 2015 - page 125

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
ÄNDERUNG DES KONGRESSPROGRAMMS
Im Fall, dass einzelne Veranstaltungen aus-
fallen, verschoben oder von anderen als den
genannten Referenten übernommen werden,
erfolgt keine, auch nicht anteilmäßige Erstat-
tung der Kongressgebühr.
Es gilt das auf der DGKJP-Kongresswebsite
) aktuell veröffentlichte
Kongressprogramm.
AUSSTELLUNGEN
Fachausstellung
Die Fachausstellung findet im Lichthof und im
Speerträger-Foyer der Universität statt.
Öffnungszeiten
Mittwoch 04.03.2015
09:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag 05.03.2015 09:00 – 16:30 Uhr
Freitag
06.03.2015 09:00 – 16:30 Uhr
Samstag
07.03.2015 09:00 – 15:00 Uhr
Posterausstellung
Die Poster werden in Postersitzungen präsen-
tiert, die jeweils 60 oder 90 Minuten umfassen.
Für jede Präsentation stehen 10 Minuten inklu-
sive Diskussion zur Verfügung.
Die Autoren werden gebeten, die Poster an den
Ihnen mitgeteilten Tagen morgens bis 8:30 Uhr
aufzuhängen und abends bis spätestens 19:30
Uhr, am Samstag bis 16:00 Uhr, abzunehmen.
Danach werden nicht abgenommene Poster
entsorgt. Die Posterwände können in der Breite
von 90 cm und in der Höhe von 120 cm gestal-
tet werden.
Moderierte Posterführungen finden Donnerstag
bis Samstag statt.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Ju-
gendpsychiatrie, Psychosomatik und Psycho-
therapie vergibt zur Anerkennung besonderer
wissenschaftlicher Leistungen drei Posterprei-
se, die im Rahmen der Posterpreisverleihungen
am Samstag, 07. März, von 12:45–13:45 Uhr im
Raum DZ 003 verliehen werden. Die Poster-
preisträger/ innen werden gebeten, zu ihren
Postern jeweils einen 15 min Vortrag zu halten.
Kunstausstellung
Kunstobjekte des Deutschen Fachverbandes
für Kunst- und Gestaltungstherapie (DFKGT)
können in den Kongresssälen besichtigt werden.
CME-BESCHEINIGUNGEN
Zertifizierung
Alle zur vertragsärztlichen Versorgung zuge-
lassenen Ärzte und Psychotherapeuten sind
verpflichtet, eine fachliche Fortbildung (§ 95 d
SGB V) nachzuweisen. Fachärzte im Kranken-
haus unterliegen ebenfalls dem Nachweis einer
Fortbildungspflicht gem. § 137 SGB V. Der
Nachweis gegenüber der Kassenärztlichen Ver-
einigung ist dabei alle fünf Jahre zu erbringen.
In diesem Zeitraum sollen 250 CME-Punkte
gesammelt werden.
MitderTeilnahmeamKongressderDGKJPundan
den Fortbildungsveranstaltungen können CME-
Punkte im Rahmen der Zertifizierung durch
die Bayerische Landesärztekammer erworben
werden.
Eine Bescheinigung Ihrer Teilnahme und Ihrer
Fortbildungspunkte können Sie ab Dienstag,
10. März 2015, bis spätestens 15. Mai 2015, über
die Kongresswebseite anfordern. Dazu evaluie-
ren Sie den Kongress und die eventuell gebuch-
ten Fortbildungskurse elektronisch. Ihre Anwe-
senheit auf dem Kongress und die vollständige
Zahlung Ihrer Registrierungsgebühr sind Vor-
aussetzung für oben genannte Bescheinigung.
Ihre Fortbildungspunkte werden Ihrem Fortbil-
dungskonto bei der für Sie zuständigen Ärzte-
kammer mittels des Elektronischen Informa-
tionsverteilers (EIV) direkt gutgeschrieben.
Voraussetzung dafür ist die Eingabe Ihrer Ein-
heitlichen Fortbildungsnummer (EFN).
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